Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist eine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen. Sie dient nicht nur der Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten, sondern trägt auch zur Steigerung der Produktivität und zur Senkung von Ausfallzeiten bei.
Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, greifen auf externe Fachkräfte für arbeitssicherheit zurück, um die komplexen Anforderungen der Gesetzgebung (wie das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften) zu erfüllen.
Die Auswahl des richtigen externen Dienstleisters ist dabei ein kritischer Schritt, der weit über die bloße Kostenbetrachtung hinausgeht und maßgeblich über die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen entscheidet.
1. Qualifikation und Zertifizierung des Beraters
Der Berater sollte über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation als Fachkraft für arbeitssicherheit (Sifa) verfügen, was in Deutschland eine anerkannte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung voraussetzt.
Achten Sie auf zusätzliche Qualifikationen, die für Ihre spezifische Branche relevant sind, wie beispielsweise im Bereich Brandschutz, Gefahrstoffmanagement oder spezieller Maschinensicherheit.
Eine Zertifizierung nach relevanten Qualitätsstandards oder die Akkreditierung durch Berufsgenossenschaften kann ein Indikator für die Professionalität und Aktualität des Wissens des Beraters sein. Die fachliche Kompetenz ist die Basis für eine wirksame arbeitssicherheit.
2. Branchenspezifische Erfahrung
Jede Branche, sei es das produzierende Gewerbe, das Gesundheitswesen, die Logistik oder der Dienstleistungssektor, hat spezifische Risiken und Gefährdungen.
Ein Berater, der Erfahrung in Ihrer Branche hat, versteht die typischen Arbeitsabläufe und Risikofaktoren Ihres Unternehmens schneller und kann effektivere und praxisnahe Lösungen entwickeln.
Er kennt die relevanten Branchenvorschriften der Berufsgenossenschaften und kann präzisere Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Fragen Sie nach Referenzen aus Ihrem Tätigkeitsbereich.
3. Integrationsfähigkeit und Kommunikationsstärke
Der externe Berater sollte nicht nur Fachwissen mitbringen, sondern auch in der Lage sein, sich nahtlos in die Unternehmensstruktur zu integrieren und sowohl mit der Geschäftsleitung als auch mit den Mitarbeitern auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Eine wirksame arbeitssicherheit lebt von der Akzeptanz und der Umsetzung durch die Belegschaft. Der Berater muss Mitarbeiter schulen, motivieren und komplexe Sachverhalte verständlich erklären können.
Achten Sie darauf, dass der Berater bereit ist, regelmäßig vor Ort zu sein und sich aktiv am betrieblichen Gesundheitsmanagement zu beteiligen.
4. Methodik und Dokumentationsqualität
Ein professioneller Dienstleister arbeitet nach einem strukturierten Konzept. Er sollte eine klare Methodik für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Planung von Unterweisungen vorweisen können.
Die Dokumentation aller Prozesse und Ergebnisse muss lückenlos, nachvollziehbar und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgen. Eine gute Dokumentationsqualität ist im Falle von Audits oder Unfällen unerlässlich, um die Einhaltung aller Pflichten im Bereich arbeitssicherheit nachzuweisen.
5. Unabhängigkeit und Objektivität
Obwohl der Berater eng mit Ihrem Unternehmen zusammenarbeitet, sollte seine Unabhängigkeit und Objektivität stets gewährleistet sein. Er muss in der Lage sein, Mängel und Risiken klar zu benennen, auch wenn dies zu unpopulären Entscheidungen führt.
Eine neutrale, fachlich fundierte Beratung ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und das höchste Maß an Sicherheit zu erreichen. Vermeiden Sie Berater, bei denen Interessenkonflikte (z.B. durch parallele Verkaufsaktivitäten von Sicherheitsprodukten) entstehen könnten.
6. Kosten-Nutzen-Verhältnis und Serviceumfang
Vergleichen Sie die Kosten nicht isoliert, sondern bewerten Sie das gesamte Leistungspaket. Ein günstiger Stundensatz kann sich schnell relativieren, wenn die notwendigen Leistungen nicht enthalten sind oder die Qualität der Beratung mangelhaft ist.
Klären Sie den genauen Serviceumfang: Sind Fahrtkosten, die Erstellung der Dokumentation oder die Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) im Pauschalpreis enthalten?
Eine transparente Kostenstruktur und ein klar definierter Leistungskatalog sind entscheidend, um die Effektivität Ihrer Investition in die arbeitssicherheit sicherzustellen.





